Die Gründung Augustendorfs

Die Gründung Augustendorfs von Rainer Brandt

a) Auswahl der Bewerber

Die ersten zehn Anbaustellen Augustendorf wurden am 3. Mai 1827 von der Landdrostei Stade zur Besiedlung freigegeben und zwar „unter besonders strengen Bedingungen“. Diese strengen Bedingungen wurden am 19. Juni 1827 in 19 (!) §§ festgelegt. (Nds, StA Stade, Rep. 74 BPV, Reg. F 121, Nr. 20) und lauteten im wesentlichen

- die Anbauern von Augustendorf unterliegen dem landesherrschaftlichen Meierrecht
- - sie werden der Moorvogtei und der Kirche in Gnarrenburg zugeteilt
- die Augustendorfer Anbauern müssen binnen sechs Jahren ein ordentliches Wohnhaus errichtet haben
- das Meiergefälle (die Pacht) haben jährlich 5 Himten Roggen (Neue Braunschweiger Maß) zu entrichten, die in Geld abgegolten werden können
- die ersten 10 Jahre (bei den ersten Ansiedlungen – 1.7.1837) besteht Gefällefreiheit, dann für weitere 10 Jahre die Hälfte und ab 1.7.1857 die volle Belastung
- die Anbauern mußten Briefe und Zettel in Amtssachen befördern und sogenannte Gefangenenwache leisten
- den Bienenzehnten zu leisten
- endlich sind die Anbauern verpflichtet, ein Meierbrief entgegenzunehmen und Weinkauf von einem Rthlr. zu entrichten
- außerdem waren ein Anbauzins, Weidegeld, Zins für Saat- und Wiesenland, Dienstgeld, Zehntgeld und Zins für die Befreiung von Einquatierung- und Kontributionslasten zu zahlen

Immerhin war die Abgabe von 6 Reichstalern und 16 Gutegroschen Conventionsmünzen zu entrichten. Trotzdem meldeten sich 43 Bewerber für die ersten 10 vorgesehenen Anbaustellen bei der Moorvogtei Gnarrenburg. Und die ersten sechs Bewerber

Johann Hinrich König
Diedrich Brandt
Hinrich Katt
Dierk Stelling
Joachim Eckhof und
Peter Tomforde
erhielten als desegnierte Anbauern in Augustendorf die Bedingungen mitgeteilt. U.a.:

1. Das die neue Colonie Augustendorf genannt werden solle, indem ihre königliche Hoheit die Herzogin von Cambridge erlaubt, daß sie auch so genannt werden dürfe.

Zu den strengen Maßstaben gehörte bei den Bewerbern auch eine solide finanzielle Basis und gute Leumundszeugnisse aus ihren bisherigen Wohnsitzdörfern.

„Daß Gerdt Meyer, seine Ehefrau und Kinder sich 10 Jahre als Häuslinge alhier zu Tüschendorf sich ehrlich ernähret und gebührend betragen solches wird hier hiermit bescheinigt, den 20.ten Oktober 1826
Harm Haase, Bauernmeister“
Oder
„Daß Diedrich Gefken, Häusling zu Tüschendorf hiesiger Moorvogtei Amt Ottersberg, welcher bereits Bescheinigung wegen seiner Betragens eingeliefert hat, wird danach bekündet, daß derselbe ein Vermögen von etwa 125 bis 130 Rthlr. haben soll.
Hüttenbusch, den 7ten April 1827
Schröder“

Es kamen dann im Bremervörder Amtshaus (dem alten Kreishaus) beim Amtshauptmann von Meding am Donnerstag, den 19. Juli 1827 die gemeldeten Bewerber zusammen und wurden nochmals darauf hingewiesen, daß nur 10 Anbaustellen zu vergeben seien und daher bei „über 40 Bewerbern“ eine Auslosung stattfinden mußte.
Sie wurde an Ort und Stelle auch in Anwesenheit von Amtsvogt Mühlenbruch vorgenommen und hatte folgendes Ergebnis:

Los-Nr.

1 Johann Diedrich Brandt aus Mehedorf
2 Jürgen Renken aus Teufelsmoor
3 Joachim Eckhoff aus Wensdorf
4 Hein Ahrensburg aus Neuendamm
5 Friederich Janning aus Mehedorf
6 Johann Heinrich König aus Mehedorf
7 Johann Busch aus Fahrendahl
8 Diedrich Stelling aus Bremervörde
9 Peter Tomforde aus Brauel
10 Hinrich Katt aus Neuendamm
11 Michael Tomforde aus Brauel
12 Claus Hauschild aus Brauel
13 Gerdt Meyer aus Tüschendorf
14 Dierk Gefken aus Tüschendorf
15 Hermann Lütjen aus Mehedorf
16 Johann Friedrich Heinsohn aus Mehedorf
17 Heinrich Kück aus Mehedorf
18 Harm Murken aus Langenhausen
19 Hein Peter Dammann aus Barkhausen
20 (Schulgemeinde)
21 Jürgen Stelljes aus Findorf
22 Hermann Grotheer aus Heudorf
23 Diedrich Brunkhorst aus Friedrichsdorf
24 Heinrich Schnackenberg aus Findorf
25 Gevert Stelljes aus Heudorf
26 Harm Meyer aus Findorf
27 Claus Borstelmann auf Kutenholz
28 Carsten Tiedemann aus Mehedorf
29 Johann Schütt aus Langenhausen
30 Johann Aldag aus Neuendamm
31 Jacob Thobaben aus Barkhausen
32 Seba Heinsohn aus Neuendamm
33 Claus Kück aus Findorf
34 Johann Heinrich Meyer aus Fahrendorf
35 Peter Schumacher aus Mehedorf
36 Hermann Schnackenberg aus Meinershausen
37 Harm Gefken aus Seehausen
38 Peter Thobaben aus Langenhausen
39 Christian Meyer aus Langenhausen
40 Johann Ravensburg aus Langenhausen

(Quelle: Nds. StA Stade, Rep. 74 BRV, Reg. F. 121, Nr. 20 S. 144 fG.)

Die ausgelosten Nummern sind offensichtlich nicht immer identisch mit den Anbaustellen-Nummern nach dem Plan von Witte. Es ist offensichtlich zwischen der Belehrung und Auslosung am 19. Juli 1827 und der tatsächlichen Ansiedlung der ersten Siedler vielfach gewechselt worden oder ausgeloste Bewerber sind ausgefallen. So schreibt das Amt Bremervörde am 7. September 1832 an die Landdrostei Stade
„... als Anbauer in Augustendorf zugelassenen Personen folgende ausgefallen, als

1.) Claus Borstelmann aus Kutenholz, weil sich ergeben, daß er das von ihm angegebene Vermögen nicht besitzt,
2.) Johann Bunger aus Mehedorf, weil er im verflossen Monat gestorben und
3.) Heinrich Kück aus Mehedorf, weil ausfindig gemacht worden, daß für ihn sein Vater Heinrich Kück bereits im Jahr 1829 einen Anbauplatz in Augustendorf erhalten hat.“
4.) Johann Busch war 1798 in Hüttendorf geboren, verheiratet mit Anna Monsees aus Fahrendahl, dort als Häuslinge, ehe er mit seiner Familie nach Augustendorf siedelte
5.) Hein Ahrens, geboren 1781 in Apensen, verheiratet mit Mette Lütjen, lange Zeit Neubauer in Iselersheim gibt dann aus unbekannten Gründen im Ostenmoor auf und geht mit seiner Familie nach Augustendorf zum Neuanfang
6.) Friedrich Hinrich Janning, geboren 1791 in Mehedorf, heiratet 1817 Adelheid Gefken aus Mehedorf. Vater war Neubauer in Mehedorf, er zeitweise Häuslinge in Nieder Ochtenhausen
7.) Johann Diedrich Brandt, geboren 1780 in Mehedorf, heiratet 1818 Gesche Gefken, der Bruder übernimmt die Hofstelle im Mehedorf, er zeitweise Häuslinge in Elmerdamm

Über Peter Tomforde und Jürgen Renken, waren in den generalogischen Quellen (Franz Stelljes Familienbuch, Kirchspiel Gnarrenburg und Nachlaß Dr. Müller in Sammlung R. Brandt) keine Hinweise enthalten. Beide müßten sich daher nur kurze Zeit in Augustendorf aufgehalten haben. So begann mit der Genehmigung und Ansetzung am 19. Juli 1827 der offizielle Teil der Besiedlung Augustendorf und die Zuweisung der Anbaustellen
1 - 10

während kurze Zeit später am 15. Februar 1828 die folgenden beiden Anbaustellen
11 und 12

genehmigt und an

Johann Homburg und Johann Cordes

aus Mehedorf vergeben wurden.

Im Jahre 1828 wurde auch die praktische Besiedlung Augustendorfs vorgenommen, wie aus einem Bericht des Amtes Bremervörde auf der Moorkonferenz am 30. Juni 1828 hervorgeht.

Danach waren die angesetzten zwölf Anbauern im Herbst 1827, solange es die Witterung erlaubte, damit beschäftigt die nötigen Gräben zu ziehen um die Hofstellen zu entwässern. Im Frühjahr 1828 hatten die Augustendorfer die Arbeit wieder aufgenommen und im Herbst wollten „die Colonisten“ anfangen können, die Stellen zu bebauen.

Die Quellenlage hinsichtlich der ersten Siedler ist dürftig; außerdem tauchen immer wieder Namen auf, die bei den Verpflichtungen und Auslosungen nicht erwähnt werden. Am 19. Februar 1828 sind die ersten 10 Anbaustellen des Dorfes an folgende Siedler übertragen worden:

Diedrich Stelling aus Bremervörde
Johann Heinrich König aus Mehedorf
Hinrich Katt aus Mehedorf
Johann Busch aus Fahrendahl
Heinrich Ahrens aus Neuendamm
Friedrich Janning aus Mehedorf
Johann Diedrich Brandt aus Neuendamm
Joachim Eckhof aus Wenesdorf
Peter Tomforde aus Brauel und
Jürgen Renken aus Teufelsmoor,
(Augustendorf, S. 17)

Während die Schulchronik von König, Brandt, Eckhof, Ahrens, Janning, Katt und Busch als erste Siedler spricht, ohne allerdings eine Quelle zu nennen. Einige der Bewerber hatten sich auch bei anderen Kolonien angemeldet, wie Dierk Gefken und Gerdt Meyer aus Tüschendorf, die auch in Hymendorf, Amt Bederkesa, eingetragen waren (Hitzwebel, Hymendorf, S. 47) und sich dann doch für Augustendorf entschieden.
Die ersten Siedler Augustendorfs waren Häuslinge, Tagelöhner oder Handwerker (oft auch beides), durchweg junge Leute.

Was veranlaßte sie wohl dazu, im unwegsamen Moor Kulturpionierarbeit zu leisten und freiwillig ein Leben voller Entbehrungen und Nöte auf sich zu nehmen. Ihnen bot sich hier die relativ einmalige Gelegenheit Grund und Boden zu erhalten, und damit die Aussicht für sich Kinder und Enkel auf eigenem Lande, wenn auch zunächst nur meyerrechtlich eine Heimat zu gründen und nicht in weite Ferne auswandern zu müssen. Es soll versucht werden, einige der ersten Siedler Augustendorf zu „hinterfragen“

1.) Diedrich Stelling (Landwehrmann im Bat. Bremervörde) war 1792 in Barchel geboren. Sein Vater war Häusling in Spreckens; seine Frau Sophie Tiedemann war Halbwaise in Mehedorf

2.) Johann Hinrich König (Landwehrmann im Bat. Bremervörde) war Häusling in Mehedorf und seine Frau Anna Reck auf der elterlichen Anbaustellen in Mehedorf nicht erbberechtig.

3.) Hinrich Katt war 1774 in Hollen geboren, heiratete 1799 Engel Borstelmann aus Kutenholz (gest. 1814), war zeitweise Neubauer in Iselersheim, ehe er mit seiner dritten Frau Adelheid Alpers und 7 Kindern nach Augustendorf ging.

 

b) Der Meyerbrief zu Augustendorf

Jeder Anbauer in Augustendorf erhielt einen vom Amt Bremervörde ausgestellten Meyerbrief über die Stellenverteilung. Schon vorher hatte der Siedler sich durch Unterschrift (oder Kennzeichnung) mit dem Schriftstück einverstanden erklärt.

Dieser Meyerbrief regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Grundherrn und dem Siedler, war also eine Art Pachtvertrag. Die Augustendorfer Kolonisten waren also nur Meyer (quasi Pächter). Sie waren mit der Anbaustellen bemeyert und standen mit ihrem Grundherrn, dem Königreich Hannover, in einem Meyerverhältnis.

Der Meyerbrief kostete 1 Taler. Der Meyer verpflichtete sich zu sorgfältiger Bewirtschaftung; er durfte nichts versetzen, verpfänden oder veräußern. Andernfalls wurde er „abgemeyert“ und mußte die Stelle verlassen. Die nach Ablauf der Freijahre zu zahlenden Meyerzinsen und sonstige Abgaben waren im Meyerbrief präzise festgehalten.
Die Augustendorfer Anbaustellen wurden in dem Meyerbriefen sämtlich als Drittelhöfe ausgewiesen, was dann auch die Höhe der Abgaben beeinflußte.
„Demnach eine Drittel-Baustelle in dem an das Amt Bremervörde und dessen Vogtey Gnarrenburg gehörenden Dorfes Augustendorf durch Anbau des Johann Ludwig Homburg errichtet und von königlicher Landdrostei genehmigt worden: so ist auf Ansuchen des gedachten Johann Ludwig Homburg sothane Drittel-Baustelle demselben gegen Erlegung eines zu einem Rthlr.-ggr-pf. behandelten Weinkaufs zu Meyerrecht eingethan also und dergestalt daß er mit Ablauf der ersten zehn Freijahre vom 1. Juli 1837 an die im Register aufgeführt Meyer-Abgiften, nemlich.“ An beständigen Meyerzins-Rocken bis 1. Juli 1857 2 Himten, 2 Metze Neu Braunschweiger Maaße welche vom 1. Juli 1857 an mit eben so viel zu verbessern sind jährlich zu gewöhnlicher Zeit, nemlich auf Martini, richtig und ohnweigerlich abführen, nicht weniger auch die überdies auf der Stätte haften Overa und allgemeinen Landes - auch sonstige Unpflichten Nachbarn gleich abtragen und leisten; dahingegen derselben und seine Frau diese Drittel-Baustelle mit allem Zubehör nemlich:
An Moorland am Hausplatz und Garten
zu zehntfreiem Saatlande 60 Morgen
und zum Torfstich und Moorweide

Zu ihrer Eigenheiten beiderseits Besten genießen, gebrauchen, flocken und fleußen mögen. Jedoch aber alles wie ein guter Hauswirt pflegen, nutzen und bei Verlust des Meyerrechts nichts davon versetzen, verpfänden, noch veräußern, vielmehr die zum Torfstich, Saatweiden und Wiesen = Ländereien aptieren Moore fleißig bearbeiten und die daran gehörenden Brücken, Wege, Kümpe, Schleusen und Wasserleitungs-auch Befriedigungs-Graben jedesmal in gebührenden Stand bringen und unterhalten, den vorbehaltenden Natural-Bienen-Zehnten zu gehöriger Zeit ohne Weigerung verabfolgen, sich auch allenthalben getreu und gehorsam, als einem rechtlichen Colono eignet und gebühret erweisen solle.

Wann nun obgemeldteter Johann Ludewig Homburg diesem allen so fleißig und getreulich, als ihn oblieget, nachkommen wird, soll er nebst seiner Frau, bei dem Meyer-Rechte geschützt und vertreten, ihre ehelichen Kinder auch in so weit sie dazu tüchtig seyn, und Praestanda, zu prästiren vermögen werden, gegen Erlegung eines billigen Weinkaufs, nach diesem vor andern die Nähesten dazu, widrigenfalls aber es Meyer-Rechts verlustig seyn. Zu dessen Unkund ist dieser Weinkaufs-Brief bis auf königl. Landdrostei Ratification ertheilet und mit unserer, der zeitigen Beamten eigenhändigen Unterschrift und vorgedruckten Amts-Siegel bekräftigt. So geschehen Bremervörde, den 12. Oktober 1829.

Königl. Großbr.-Hann. Amt

von Alvesleben von der Decken

 

Erläuterungen:

Natural-Frucht-Zehnt, Zehntgeld = Abgabe ursprüngliche der zehnte Teil der Ernte
Wert von 5 Himpten 2 Metze = das Gewicht eines Himten Roggen Betrug etwas mehr als 20 kg, daß einer Metze rd. 5 kg; mit regionalen Unterschieden.
Praestanda = pflichtmäßige Leistungen

prästiren = leisten, halten
flocken und fleußen = daß Recht besitzen, Nutzen zu ziehen
Weinkauf = hat mit der Weinpflanze nichts gemeinsam, stammt aus „winnen - erhalten“. Bei der Neuverleihung einer Anbaustellen an die Ansiedler oder dessen Erben mußte die Genehmigung des Grundherrn eingeholt werden. Für die Ausstellung eines (neuen) Weinkaufsbriefes müßte das Weinkaufsgeld, eine Antrittsabgabe entrichtet werden.

Es handelt sich offensichtlich um den Meyerbrief für die Anlaufstelle Nr. 11 von Johann Ludwig Homburg, der 1791 geboren war ( Stelljes, S. 110) und mit Margarete Görtz verheiratet war. Homburg starb am 10. September 1830 und Ehefrau mit Kind konnte die Stelle vermutlich nicht halten. Sie gelangte später in das Eigentum der Familie Hilken.
Die Stelle Nr. 12 erhielt Johann Cordes (Cors), der 1794 in Mehedorf geboren war. Er war verheiratet mit Maria Magdalena Gerdts (ebenfalls aus Mehedorf) und zog aus Langenhausen nach Augustendorf.

 

c) Alte hannoversche Münzen und Maße

Bis 1817 hatte Hannover Cassenmünze, bis 1834 Conventionsmünze<br/ > 1 Reichstaler (Rthlr.) Conventionsmünze = 24 Gutegroschen (ggr.) = 48 Schillinge (sch). Mitunter ist bei Zahlungsverpflichtungen auch von „Courant“ die Rede. Hiermit sind dann Gold- und Silbermünzen gemeint, deren Metallwert dem Geldwert entspricht

1 Morgen = 26,210097 Ar oder 0,2621 Hektar
1 Himten Acker = ca. 1/5 Morgen

1 Himten (Getreidemaß) = 31,1516 Liter
1 Metze = 7,7879 Liter

1 Fuder = 902 Liter
1 Faß = 12 Zoll = ½ Elle = 0,291 m

1 Dutzend = 12
1 Schock = 60
1 Gros = 144

Torf:
1 Eichen = 10 Hunt
1 Hunt = 6 Ruten = 60 Körbe = 6480 Soden
1 Schiffsfracht auf der Hamme = 17 Hunt
1 Tagwerk beim Torfstechen = 7 Ruten

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